Wo fange ich an, um meinen Digitalen Nachlass zu organisieren?

Klar werden hier die meisten von uns spontan sagen: Logisch, man verfasst zu Lebzeiten schon ein Testament.

Gut, das wäre schon mal klar. Nur ist nicht immer alles gleich so eindeutig, denn nicht jeder stirbt gleich. Mancher ist nicht mehr ansprechbar oder wird zum Pflegefall.

Dann ist ein ordentliches Testament alleine nicht mehr ausreichend. Hier kommen dann Ergänzungen ins Spiel, wie

  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung und
  • Vorsorgevollmacht.

Wozu benötigt man denn eine Betreuungsverfügung?

Mit der Betreuungsverfügung hat man die Möglichkeit einer persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge und zwar für den Fall, wenn jemand nicht mehr selbst in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Logischerweise kann dies nur dann funktionieren, wenn so etwas vorher festgelegt wurde.

Wozu benötigt man denn eine Patientenverfügung?

Eine Person legt mit einer Patientenverfügung eine schriftliche Verfügung fest. Natürlich auch wieder nur dann, wenn die Person dies noch kann. Diese Verfügung bezieht sich aber auf medizinische Maßnahmen wie z.B. wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen geht.

Wozu benötigt man denn eine Vorsorgevollmacht?

Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht wird durch den Austeller eine andere Person berechtigt – in einer Notfallsituation – festgelegte Aufgaben in seinem Sinne zu erledigen. Hier sollte aber das uneingeschränkte Vertrauen vorausgesetzt werden. Einfach, weil mit dieser Vollmacht wird der Bevollmächtigte zum tatsächlichen Vertreter des Ausstellers.


Falls Sie jetzt gleich mehr dazu erfahren wollen, sollten Sie sich einmal die 144-seitige Broschüre Das Vorsorge-Set bei amazon ansehen, die von der Stiftung Warentest in einer neuen Fassung am 26.01.2016 herausgebracht wurde. Dort sind auch Formulare enthalten, die man heraustrennen kann.