Tippen, Fotografieren und Telefonieren beim Autofahren kann töten …

Inzwischen zählt das Hantieren mit dem Handy zu den Hauptunfallursachen!

Auch wenn viele von uns die Gefahren kennen, tun es einige Unverbesserliche trotzdem. Mir wird schon nichts passieren. Schliesslich schaue ich mich um und werde es nur tun, wenn alles frei ist.

Das Handy meldet sich mit einer Nachricht oder man muss unbedingt etwas Tolles fotografieren, das man gerade sieht. Viele von uns kennen das sicherlich selbst. Jedoch sollte dies nicht beim Autofahren geschehen. Selbst in Städten bewegt man sich mit 40, 50 oder 60 km/h. Auf Autobahnen sind es aber auch schon mal 100, 160 oder noch viel mehr, bei dem Fahrerinnen oder Fahrer ihr Handy am Ohr haben, etwas darauf tippen oder fotografieren. Entweder sich selbst (Selfie) oder ein Objekt ausserhalb des Fahrzeugs.

Dies sollte man als Fahrerin oder Fahrer eines Verkehrsmittels nicht tun. Nicht nur, weil es verboten ist, sondern auch aus eigenem Interesse. Darüber hinaus auch nicht, weil man damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder sogar töten kann.

Es ist also keine Schikane, die sich die Behörden ausgedacht haben, um ihre Bürger noch mehr zur Kasse bitten zu können. Nein, es wurde notwendig dies zu bestrafen, weil es ausser Kontrolle geraten ist.

In vielen Ländern kommt es bei der Benutzung eines Handys während der Autofahrt zu einer Geldbusse. Trotzdem werden nicht alle erwischt und müssen somit auch nicht Zahlen. Zumindest keinen Betrag in der landesüblichen Währung. Manche werden auch erst „erwischt“, wenn es zu einem Unfall gekommen ist.

Wer in Deutschland am Steuer während der Fahrt oder bei Stopp mit
laufendem Motor ohne Benutzung einer Freisprechanlage telefoniert zahlt 60 € und erhält 1 Punkt.

In Dänemark zahlt man dafür schon 200 €.

Noch mehr zahlt man in den Niederlanden, nämlich 230 €.


Aus diesem Grund sollten Fahranfänger es nicht unbedingt von alten Häsinnen oder Hasen lernen, wie man sich im Strassenverkehr richtig verhält, sondern schon ab der ersten Fahrstunde durch die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer. Aber auch aus offiziellen Dokumenten, die zur Vorbereitung einer Fahrprüfung zum Führerschein verwendet werden.

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