Nottestament bzw. „Drei-Zeugen-Testament“

Oft wird einem dazu geraten rechtzeitig ein ordentliches Testament aufzusetzen, um alles noch zu Lebzeiten zu regeln, was es im eigenen Ermessen zu regeln gibt.

Im Prinzip hat man dafür auch genügend Zeit. Sollte man es aber – wie bei vielen Dingen – auf die lange Bank geschoben haben. Kann plötzlich ein Fall eintreten bei dem es ganz schnell gehen muss. Jemand liegt im Sterben und es wurde bisher kein ordentliches Testament aufgesetzt. Dann ist kaum noch Zeit ein ordentliches Testament – mit allem was dazu gehört – aufsetzen zu können.

Hier kommt ein Nottestament zum Einsatz.

Jemand, der sich in Todesgefahr befindet, kann ein Nottestament errichten. Es wird auch als „Drei-Zeugen-Testament“ bezeichnet. In einem solchen Fall müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Wie die umgangssprachliche Bezeichnung schon impliziert, müssen 3 Zeugen dabei unterschreiben.

Es muss aber auch ein Umstand sein, der es tatsächlich unmöglich macht noch ein ordentliches Testament zu erstellen.


Natürlich kann man in einem Blog-Beitrag nicht alle Umstände ausreichend darstellen. Aus diesem Grunde empfehle ich hier eine Broschüre, auf die ich in diesem Zusammenhang bei amazon gestossen bin.

Die Broschüre ist mit einem Datum vom 14.04.2015 recht aktuell und kostet momentan 17,95 €.

Recht in der Pflege und in Gesundheitsberufen:

(Die wichtigsten Rechtsfragen schnell klären; Vom Abschluss des Pflegevertrags bis zum Nottestament)